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Trennung von Staat und Kirche 1918/19

Hintergrundtext

Mit dem Zusammenbruch des Kaiserreichs und der Novemberrevolution 1918 verlor die evangelische Kirche ihren Rückhalt durch die Monarchie. Zugleich sah sie sich mit den Forderungen der nun erstarkten sozialistischen Parteien konfrontiert, die Religion zur Privatsache zu erklären und Staat und Kirche zu trennen. Diese Forderungen richteten sich nicht gegen die Religion an sich, sondern gegen den konservativen politischen Einfluss der Kirche auf Staat und Schule, wie er sich zum Beispiel in der noch bis 1918 bestehenden geistlichen Schulaufsicht zeigte. Das in den Revolutionstagen neu besetzte preußische Kultusministerium, an dessen Spitze nun Konrad Haenisch (SPD) und Adolph Hoffmann (USPD) standen, erließ in den Monaten November und Dezember 1918 entsprechende Verordnungen. Sie beinhalteten die Abschaffung des Religionsunterrichts an den Schulen, die Erleichterung der Kirchenaustritte und die Aufhebung der bisher gewährten Staatszuschüsse an die Kirche spätestens zum 1. April 1919. Diese Maßnahmen lösten in den evangelischen Kreisen einen schweren Schock aus. Sie sahen die Existenz der Kirche bedroht und forderten, dass kirchenpolitische Entscheidungen von dieser Tragweite nicht durch Minister einer Übergangsregierung beschlossen werden sollten, sondern nur durch die verfassungsgebende Nationalversammlung. Sie sahen in den Wahlen zu dieser Versammlung am 19. Januar 1919 die Chance, ihre Position durch die Mobilisierung von Wählern für kirchenfreundliche, konservative Parteien zu stärken. Schließlich wurde in der Weimarer Verfassung vom 11. August 1919 die Trennung von Staat und Kirche festgelegt, aber der Bestand der Kirchen und weitgehend auch des Religionsunterrichtes gesichert.

Reaktionen auf den Zusammenbruch des Kaiserreiches